Website-Icon Jugendpresse Schleswig-Holstein e.V.

Mitgliederversammlung 2020

Photo by Charles Deluvio on Unsplash

Bei der Jugendpresse Schleswig-Holstein entscheidest du gemeinsam mit den anderen Mitgliedern, was passiert: Gemeinsam planen und organisieren wir spannende Redaktionsbesuche, interessante Workshops oder großartige Veranstaltungen. Einmal im Jahr treffen sich alle Mitglieder, um über das vergangene Jahr zu sprechen und neue Pläne zu schmieden. Wir laden dich hiermit ein zur

Ordentlichen Mitgliederversammlung 2020
am Samstag, den 12. Dezember 2020, um 10.00 Uhr
online in einer Zoom-Videokonferenz
(Zugangsdaten nach Anmeldung)

Melde dich jetzt an

* Pflichtfeld

Wir schlagen folgende Tagesordnung vor:

  1. Begrüßung und Formalia
  2. Berichte
    a) Geschäfts- und Finanzberichts des Vorstands für 2019
    b) Prüfbericht der Revision für 2019
    c) Geschäfts- und Finanzberichts des Vorstands für 2018
    d) Prüfbericht der Revision für 2018
    e) Prüfbericht der Revision für 2017
    f) Prüfbericht der Revision für 2016
    g) Prüfbericht der Revision für 2015
  3. Entlastungen
    a) Entlastung des Vorstands für 2019
    b) Entlastung des Vorstands für 2018
    c) Entlastung des Vorstands für 2017
    d) Entlastung des Vorstands für 2016
    e) Entlastung des Vorstands für 2015
    f) Entlastung des Vorstands für 2013
    g) Entlastung des Vorstands für 2011
  4. Bericht des Vorstands zu 2020 und Austausch über Jugendpresse mit Corona
  5. Beratung und Beschluss von Anträgen (falls vorliegend)
  6. Wahl einer*eines Vorsitzenden
  7. Info zur Vereinsverschmelzung mit Junge Presse Pinneberg e.V. und Junge Presse Hamburg e.V.
    a) Bericht des Vorstands zum entsprechenden Arbeitsauftrag der Mitgliederversammlung 2017
    b) Diskussion
  8. Mitteilungen und Verschiedenes

Die Onlinemitgliederversammlung ist auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht auch ohne eine entsprechende Regelung in der Satzung möglich. Für die Teilnahme brauchst du ein Gerät mit Internetzugang, Lautsprecher/Kopfhörer und Mikrofon, z.B. PC oder Tablet. Eine Stimmabgabe per Telefon ist rechtlich nicht möglich.

Wir freuen uns, wenn wir dich online bei der Mitgliederversammlung sehen!
Johanna, Kim, Philipp und Theresa


Wichtig zu wissen – unser FAQ zur Mitgliederversammlung:


Das MV-Lexikon

Von A wie Antrag bis W wie Wahlen

Antrag
Die meisten Dinge, über die ihr auf der MV entscheidet, sind Anträge – beispielsweise zum Beschluss einer neuen Satzung, der Entgegennahme des Finanzberichts oder der Entlastung des Vorstands. Anträge werden ins Protokoll mit aufgenommen und müssen bis zum Antragsschluss eingereicht werden. Eine Ausnahme sind zwei spezielle Formen von Anträgen:  

Abstimmung
Ja, Nein, Enthaltung – diese Worte werden während der MV oft gebraucht. Jedes mal wenn wir über etwas abstimmen, um genau zu sein. Da es bei der Mitgliederversammlung vor allem darum geht, dass ihr mitbestimmt was der Verein tut gibt es Anträge und Wahlen über die jeweils abgestimmt wird. Damit Anträge als angenommen oder Kandidaten als gewählt gelten reicht es, wenn mehr Mitglieder mit Ja, als mit Nein stimmen. Um die neue Satzung zu beschließen, müssen allerdings mindestens drei Viertel aller Anwesenden mit Ja stimmen.

Entlastung
Bei der Entlastung geht es natürlich nicht darum, dass dem Vorstand eine tatsächliche Last abgenommen wird. Vielmehr stimmt ihr darüber ab, ob der Vorstand seine Aufgabe gut gemacht hat. Deshalb präsentiert er euch vorher auch den Rechenschaftsbericht, der zeigt was der Vorstand in seiner Amtszeit getan hat. Wenn ihr mit der Arbeit des Vorstands zufrieden seid solltet ihr der Entlastung zustimmen.

Revision
Die Revision ist ein unabhängiges Beratungs- und Prüfungsgremium der jphh. Sie besteht aus mindestens zwei Personen, die von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt werden. Diese Personen kontrollieren, ob das Vermögen der jphh ordnungsgemäß verwaltet wurde. Außerdem können sie nach ihrer eigenen Entscheidung jeden anderen Vorgang im Verein prüfen. Für ihre Prüfung darf die Revision in sämtliche Vereinsunterlagen schauen. Ihr Prüfergebnis teilen sie der Mitgliederversammlung und dem Vorstand in einem Bericht mit.

Satzung
Unsere Satzung habt ihr alle schon einmal gelesen – oder solltet es zumindest getan haben, als ihr Mitglied geworden seid. Wenn ihr es mit dem Lesen der jphh-Satzung allerdings gehalten habt, wie die meisten Leute mit AGBs im Internet, kommt hier die Erklärung: Die Satzung ist das rechtliche Grundgerüst der jphh. Sie regelt wichtige Aspekte des Vereinsleben – wie die Ziele und Aufgaben des Vereins, die Rechte der Mitglieder und die Anzahl und Rolle des Vorstands. Darüber hinaus enthält die Satzung aber auch wichtige gesetzlich vorgeschriebene Regeln – beispielsweise was bei der Auflösung des Vereins passiert. Alles was der Verein und sein Vorstand tun, ergibt sich aus der Satzung – ohne Satzung gäbe es also auch keinen Verein und damit keine jphh!

Stimmprobe
Wenn ihr während der MV mal kurz auf Toilette müsst oder es eine Pause gibt, werden die vorhandenen Stimmen noch einmal durchgezählt und im Protokoll vermerkt. Damit wissen alle immer wie viele Stimmberechtigte gerade da sind und wie viele Stimmen nötig sind um einen Antrag anzunehmen oder einen Kandidaten zu wählen.

Wahlen
Nach den Anträgen sind die Wahlen neuer Vorstandsmitglieder der wichtigste Bestandteil der Mitgliederversammlung. Vor der eigentlichen Wahl stellen sich die Kandidat*innen vor, damit du weißt, wer überhaupt zur Wahl steht. Grundsätzlich kann jedes Einzelmitglied der Jugendpresse Schleswig-Holstein und der Jungen Presse Pinneberg für ein Vorstandsamt antreten.

Photo by Charles Deluvio on Unsplash

Die mobile Version verlassen