Liebes Jugendpresse-SH-Mitglied,

die ordentliche Mitgliederversammlung 2017 findet am Sonntag, den 17. Dezember 2017 um 12 Uhr statt. Wir freuen uns, wenn du dabei bist. Damit wir besser planen können, freuen wir uns über deine Anmeldung:

Wir schlagen folgende Tagesordnung vor:

Für die Mitgliederversammlung schlagen wir folgende Tagesordnung vor:

  1. Begrüßung und Formalia
  2. Beschlussfassungen
    1. Beschluss einer neuen Satzung
    2. Beschluss einer Beitragsordnung
    3. Beschluss einer Finanzordnung
  3. Berichte
    1. Bericht der Kassenprüfer 2016
    2. Kassenbericht 2017 des Finanzreferenten
    3. Bericht der Kassenprüfer 2017
  4. Entlastungen für 2017
    1. Vorstands
    2. Kassenprüfer
  5. Wahlen
    1. Dreiköpfiger Wahlausschuss
    2. 1. Vorsitzende/r
    3. 2. Vorsitzende/r
    4. Finanzreferent/in
    5. bis zu vier Beisitzer/innen
    6. Zwei Kassenprüfer/innen
  6. Arbeitsaufträge an den Vorstand
  7. Ausblick 2018 und Sonstiges

Wichtig zu wissen – unsere Tipps zur Mitgliederversammlung

Warum gibt es die Mitgliederversammlung („MV“)?
Die MV ist das höchste Gremium der Jugendpresse Schleswig-Holstein (JPSH). Gemeinsam mit den anderen Mitgliedern entscheidest du über wichtige Grundlagen der JPSH und wählst einen neuen Vorstand. Außerdem berichtet der Vorstand was im vergangenen Jahr im Verein passiert ist und du kannst dich mit anderen jungen Medienmacherinnen und Medienmachern austauschen.
Wie ist das mit Redaktionsmitgliedern?
Als Redaktion könnt ihr zwei Redakteurinnen/Redakteure zur MV schicken. Diese sog. „Delegierten“ stimmen für euch ab.
Muss ich mich auskennen oder vorbereiten?
Es reicht, wenn du weißt, dass du Mitglied bist und den Entwurf der neuen Satzung gelesen hast. Viele Begriffe der Tagesordnung und der Satzung erklären wir dir weiter unten. Alles andere können wir vor Ort klären.
Wie komme ich da hin?
Der Offene Kanal Kiel befindet sich in der Hamburger Chaussee 36 in 24113 Kiel. Fahre mit dem Zug zum Kieler Hauptbahnhof. Von dort kannst du zu Fuß gehen oder die Buslinien 410, 501 und 502 nutzen.
Wie lange dauert die MV?
Unsere Erfahrung ist, dass du dir zwei bis drei Stunden Zeit nehmen solltest.
Könnt ihr mir meine Fahrtkosten erstatten?
Ja, wir können deine Fahrtkosten für die MV nach der JPSH-Abrechnungsordnung erstatten. Bitte melde dich dazu bis zum 10.12.2017 hier an.
Warum soll eine neue Satzung beschlossen werden?
Seit die Satzung beschlossen wurde, hat sich vieles verändert, z.B. ist das Internet allgegenwärtig, es gibt die Ganztagsschule und Bachelorstudiengänge. Das hat unsere Freizeit verändert. Schließlich gab es auch noch Gesetzesänderungen. Mit der neuen Satzung machen wir das Fundament der JPSH zukunftsfähig.
Ich habe noch Fragen!
Kein Problem, schreibe uns eine E-Mail an mitglieder@jugendpresse-sh.de, bei Instagram, bei Facebook oder Twitter. Wir beantworten deine Nachricht gern und so schnell wie möglich 🙂

Das MV-ABC

Von A wie Antrag bis W wie Wahlen

  • Antrag
    Die meisten Dinge, über die ihr auf der MV entscheidet, sind Anträge – beispielsweise zum Beschluss einer neuen Satzung, der Entgegennahme des Finanzberichts oder der Entlastung des Vorstands. Anträge werden ins Protokoll mit aufgenommen und müssen bis zum Antragsschluss eingereicht werden. Eine Ausnahme sind zwei spezielle Formen von Anträgen:

    • Geschäftsordnungsantrag
      Der Geschäftsordnungsantrag (kurz: GO-Antrag) kann jederzeit gestellt werden – anders als normale Anträge, die nur bis zu einem festgesetzten Antragsschluss gestellt werden können. Allerdings können mit einem GO-Antrag auch nur Dinge beantragt werden die zu Beginn der MV in der Geschäftsordnung geregelt wurden – beispielsweise kann eine Pause beantragt werden oder die Begrenzung der Redezeit, um Diskussionen abzukürzen. Ebenso kann beantragt werden, dass Diskussionen beendet werden, indem die Redeliste geschlossen wird (dann dürfen nur noch die Leute reden, die sich bis dahin gemeldet haben) oder indem man die sofortige Abstimmung eines Antrags beantragt.
    • ÄnderungsantragUps – manchmal passiert es, dass sich in Anträge Fehler einschleichen oder man erst während der Diskussion merkt, dass man etwas hätte anders formulieren sollen. Für diesen Fall gibt es den Änderungsantrag, der ebenfalls jederzeit gestellt werden kann. Mit einem Änderungsantrag kann man einen bereits gestellten Antrag abändern und so z. B. Rechtschreibfehler korrigieren – wenn die Mehrheit dafür stimmt.
  • Abstimmung
    Ja, Nein, Enthaltung – diese Worte werden während der MV oft gebraucht. Jedes mal wenn wir über etwas abstimmen, um genau zu sein. Da es bei der Mitgliederversammlung vor allem darum geht, dass ihr mitbestimmt, was der Verein tut gibt es Anträge und Wahlen über die jeweils abgestimmt wird. Damit Anträge als angenommen oder Kandidaten als gewählt gelten reicht es, wenn mehr Mitglieder mit Ja, als mit Nein stimmen. Um die neue Satzung zu beschließen, müssen allerdings mindestens drei Viertel aller Anwesenden mit Ja stimmen.
  • Entlastung
    Bei der Entlastung geht es natürlich nicht darum, dass dem Vorstand eine tatsächliche Last abgenommen wird. Vielmehr stimmt ihr darüber ab, ob der Vorstand seine Aufgabe gut gemacht hat. Deshalb präsentiert er euch vorher auch den Rechenschaftsbericht, der zeigt was der Vorstand in seiner Amtszeit getan hat. Wenn ihr mit der Arbeit des Vorstands zufrieden seid solltet ihr der Entlastung zustimmen.
  • Kassenprüfer/in
    Ein/e Kassenprüfer/in kann, je nach den Bestimmungen der Satzung, von der MV berufen werden. Diese Person kontrolliert, ob das Vermögen des Vereins in einem festgelegten Zeitraum – üblicherweise der Amtszeit des Vorstands – ordnungsgemäß verwaltet wurde. Dazu nehmen der oder die Kassenprüfer/in nach seinem/ihrem Ermessen Einsicht in sämtliche Vereinsunterlagen, die sich auf den zu prüfenden Zeitraum beziehen. Sie erstatten der MV Bericht.
  • Satzung
    Unsere Satzung habt ihr alle schon einmal gelesen – oder solltet es zumindest getan haben, als ihr Mitglied geworden seid. Wenn ihr es mit dem Lesen der jphh-Satzung allerdings gehalten habt, wie die meisten Leute mit AGBs im Internet, kommt hier die Erklärung: Die Satzung ist das rechtliche Grundgerüst der jphh. Sie regelt wichtige Aspekte des Vereinsleben – wie die Ziele und Aufgaben des Vereins, die Rechte der Mitglieder und die Anzahl und Rolle des Vorstands. Darüber hinaus enthält die Satzung aber auch wichtige gesetzlich vorgeschriebene Regeln – beispielsweise was bei der Auflösung des Vereins passiert. Alles was der Verein und sein Vorstand tun, ergibt sich aus der Satzung – ohne Satzung gäbe es also auch keinen Verein und damit keine jphh!
  • Stimmprobe
    Wenn ihr während der MV mal kurz auf Toilette müsst oder es eine Pause gibt, werden die vorhandenen Stimmen noch einmal durchgezählt und im Protokoll vermerkt. Damit wissen alle immer wie viele Stimmberechtigte gerade da sind und wie viele Stimmen nötig sind um einen Antrag anzunehmen oder einen Kandidaten zu wählen.
  • Wahlen
    Nach den Anträgen sind die Wahlen neuer Vorstandsmitglieder der wichtigste Bestandteil der Mitgliederversammlung –da alle Vorstandsmitglieder nur für ein Jahr gewählt sind, müssen sie bei der MV entweder im Amt bestätigt werden oder andere Kandidat/innen für das Amt müssen gewählt werden. Vor der eigentlichen Wahl stellen sich die Kandidat/innenen der MV vor, damit ihr wisst, wer überhaupt zur Wahl steht. Grundsätzlich kann jedes ordentliche jphh-Mitglied für ein Vorstandsamt kanidieren.
  • Vorsitzende/r des Vorstands
    Der/Die Vorsitzende bildet zusammen mit dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Finanzvorstand/Finanzvorständin den geschäftsführenden Vorstand – das bedeutet diese drei können im Name des Vereins handeln und beispielsweise Verträge für ihn abschließen oder Geschäfte tätigen. Was der Vorstand jeweils gemacht hat, stellt er jeweils auf der MV in seinem Rechenschaftsbericht vor. Er wird für jeweils ein Jahr gewählt.
  • Stellvertretende/r Vorsitzende/r des Vorstands
    Der/Die stellvertretende Vorsitzende ist – wie der Name schon sagt – der/die Stellvertreter/in der/des Vorsitzenden und unterstützt ihn/sie bei der Vorstandsarbeit. Wer welche Aufgaben im Vorstand übernimmt, bestimmt der Vorstand in seiner Geschäftsordnung selbst.
  • Finanzvorstand/Finanzvorständin
    Der/Die Finanzvorstand/Finanzvorständin ist der/die einzige Vorstand mit einem von vornherein festgelegten Aufgabenfeld – den Finanzen. Er/Sie verwaltet unter anderem das Vereinskonto, schreibt Rechnungen und kümmert sich um Fahrtkosten- und Auslagenerstattungsanträge. Auf der MV präsentiert er euch die finanzielle Lage des Vereins in Form des Kassenberichts.
  • bis zu vier weitere Mitglieder des Vorstands
    Die weiteren Mitglieder des Vorstands bilden den sogenannten erweiterten Vorstand. Das können zwischen null und vier Menschen sein – je nachdem wie viele sich als Kandidat/innen aufstellen und gewählt werden. Sie unterstützten den geschäftsführenden Vorstand bei seinen Aufgaben, können den Verein aber nicht vertreten. Auch sie werden für ein Jahr gewählt.
  • Versammlungsleiter/in
    Der/Die Versammlungsleiter/in wird zu Beginn der Mitgliederversammlung (MV) von allen Mitgliedern bestimmt. Gemäß Satzung übernimmt diese Aufgabe die/der Vorsitzende des Vorstands und kümmert sich um die Einhaltung der Tagungsordnung, moderiert Diskussionen und führt Abstimmungen durch.