Der Jugend-Presseausweis hilft jungen Medienschaffenden bei der Recherche einfacher an Informationen zu kommen. Denn mit dem Jugend-Presseausweis kannst du deine journalistische Tätigkeit glaubhaft nachweisen.

Der Jugend-Presseausweis wwird vom Deutschen Journalisten-Verband, der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di und der European Youth Press unterstützt. Er ist der anerkannte Presse­ausweis für junge Journalistinnen und Journalisten.

Es ist ganz einfach

Je nach dem, ob du den Jugend-Presseausweis erstmalig beantragen, verlängern oder zurückgeben möchtest, findest du hier die passenden Informationen für dich.

Erstausstellung

Bitte schicke uns

  • dieses Formular: Formular herunterladen
  • journalistische Nachweise,
  • eine Kopie eines amtlichen Ausweises,
  • ein Passfoto
Profitipp Dein Passfoto und Fotos als Nachweise kannst du in unsere Cloud laden. Das Passfoto

  • muss 300 dpi bei 160 × 220 px haben und
  • soll ein *.jpg sein (büdde, büdde kein PDF!)
Kosten
Der Jugend-Presseausweis kostet 15 Euro im Jahr. Das Jugendpresse-Autoschild kann zusätzlich bestellt werden und kostet weitere 15 Euro pro Jahr.
Extra-Vorteile mit Jugend-Presse­ausweis
Mit dem Jugend-Presseausweis genießt du weitere Vorteile: kostenfreie Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk, 20 Prozent Rabatt in A&O Hotels & Hostels und vieles mehr!
Mitgliedschaft
Falls du noch nicht Mitglied bist, beantrage die Mitgliedschaft hier. (Falls du im Kreis Pinneberg wohnst, richtest du deinen Antrag an die Junge Presse Pinneberg.) Die persönliche Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu einem unserer Redaktionsmitglieder ist Voraussetzung für den Jugend-Presseausweis.

Verlängerung (auch Verlust)

Bitte schicke uns

Kosten
Der Jugend-Presseausweis kostet 15 Euro im Jahr. Das Jugendpresse-Autoschild kann zusätzlich bestellt werden und kostet weitere 15 Euro pro Jahr.
Extra-Vorteile mit Jugend-Presse­ausweis
Mit dem Jugend-Presseausweis genießt du weitere Vorteile: kostenfreie Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk, 20 Prozent Rabatt bei den A&O Hotels & Hostels und vieles mehr!

Rückgabe

Wenn du den Ausweis nicht verlängern möchte, muss ihn bis spätestens 31. Januar zurückschicken! Andernfalls behalten wir uns vor, Gebühren in Rechnung zu stellen.

Anschrift

Bitte schicke uns alle Unterlagen per Post an

Jugendpresse Schleswig-Holstein
℅ Offener Kanal
Hamburger Chaussee 36
24113 Kiel

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  • muss 300 dpi bei 160 × 220 px haben und
  • soll ein *.jpg sein (büdde, büdde kein PDF!)

Journalistische Nachweise

Wir stellen den Jugend-Presseausweis nur unseren Mitgliedern aus, wenn sie journalistische Tätigkeit nachweisen. Der Nachweis der journalistischen Tätigkeit erfolgt durch Einsendung von eigenen Publikationen als Belegexemplare, die nicht älter als sechs Monate sein sollen.

Kriterien für Schülerzeitungen / Jugendzeitungen

Als Belegexemplar gilt eine Ausgabe der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugendzeitung, in der zwei gekennzeichnete Artikel des Antragstellers abgedruckt sind oder zwei Ausgaben der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugendzeitungen, in denen jeweils ein namentlich gekennzeichneter Artikel des Antragsstellers abgedruckt ist.

Kriterien für Onlinemagazine

Als Belegexemplar gelten die URL sowie mindestens zehn ausgedruckte Artikel, die auf dieser erschienen sind und eine ausreichende Gewähr für das Vorliegen einer journalistischen Publikation bieten. Von diesen müssen mindestens zwei namentlich gekennzeichnete Artikel des Antragstellers sein.

Kriterien für Radio- und Videogruppen

Als Belegexemplar gilt ein Datenträger mit mindestens zwei Sendungen oder Beiträgen, die bereits gesendet worden sind. Eine Sendebestätigung soll beigefügt werden.

Kriterien für Fotografen

Als Belegexemplare gelten Fotographien, die den jeweiligen Anforderungen an das gleiche Medium unter den Punkten a, b und e entsprechen.

Kriterien für Mitarbeiter bei sonstigen Medien

Als Belegexemplare gelten zwei Ausgaben der Medien, die nachweislich vom Antragsteller veröffentlicht sein müssen.

Alle weiteren Informationen sind im Leitfaden zusammengefasst.

Häufige Fragen

Du hast Fragen zum Jugend-Presseausweis der Jugendpresse Schleswig-Holstein? In unseren FAQs findest Du die Antworten zu deine Fragen.

Wofür steht das Kürzel „JPA“?

Jugend-Presseausweis

Wie bekomme ich den Jugend-Presseausweis?

Den Jugend-Presseausweis stellen wir nur für unsere Mitglieder aus. Deine Mitgliedschaft und damit auch deinen Jugend-Presseausweis kannst jetzt gleich online beantragen. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft findest du hier.

Woran erkenne ich, ob mein Jugend-Presseausweis gültig ist?

Auf der Rückseite deines JPAs befindet sich eine holographische Wertmarke. Wenn auf dieser das aktuelle Jahr steht, ist dein JPA gültig. Ist dein JPA nicht mehr gültig, musst du ihn bei uns verlängern lassen oder uns zurückgeben.

Ich habe meinen Jugend-Presseausweis verloren!

Schreibe uns schnellstmöglich an mitglieder [at] jugendpresse-sh [.] de oder rufe im Bundesbüro unter 030 3940525-00 an. Wir sperren den Jugend-Presseausweis für die weitere Verwendung. Du kannst dann einen neuen Jugend-Presseausweis beantragen.

Hinweise zur Verwendung

Der Jugend-Presseausweis darf nur im Rahmen der journalistischen Tätigkeit verwendet werden. Wer ihn für private Zwecke einsetzt, verstößt nicht nur gegen die Jugend-Presseausweis-Ordnung, sondern erschwert auch Kolleginnen und Kollegen die zukünftige Arbeit. Welcher Veranstalter wäre nicht geiziger mit Pressekarten, wenn die erwarteten Berichte über seine Veranstaltung ausblieben? Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Veranstalter nach Erscheinen des Beitrages ein Belegexemplar zugesendet bekommt.